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Klage gegen HP

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19.09.2012 Im Konflikt um den vom Computerkonzern Hewlett-Packard angekündigten massiven Stellenabbau von 8000 Arbeitnehmern in Europa (weltweit 27 000) hat der Europäische Betriebsrat die Justiz eingeschaltet.

Die internationalen Gewerkschaftsdachverbände Uni Global Union und industriALL reichten im Auftrag der Arbeitnehmervertretung Klage beim belgischen Arbeitsgericht in Brüssel ein, weil HP mit den Sparmaßnahmen beginne, ohne das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Information und Beratung zu wahren, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Udo Verzagt. Auch auf detaillierte Fragen habe die Geschäftsleitung lediglich oberflächlich geantwortet. "Wir bekamen nicht einmal gesagt, wie hoch die Kosten sind, die in Europa eingespart werden sollen." Außerdem habe das Unternehmen den Arbeitnehmervertretern verweigern wollen, sich externen Sachverstands zu bedienen: Die beauftragten juristischen und wirtschaftlichen Berater seien sogar körperlich daran gehindert worden, an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen, sagte Verzagt.

Vor Gericht will der Europäische Betriebsrat nun zunächst eine einstweilige Verfügung gegen die lokale Umsetzung dieses Sparprogramms erreichen. Die Klage sei jedoch nicht als bloße Verzögerungstaktik zu verstehen, betonte Verzagt. Ziel sei, die Einhaltung des Informations- und Beratungsprozesses zu erzwingen. "Der amerikanische Konzern sollte akzeptieren, dass es in Europa eine Kultur gibt, Arbeitnehmer an Entscheidungen zu beteiligen - daran muss sich auch HP halten." Daher habe man sich auch entschlossen, die
EBR-Vereinbarung, die noch aus der Zeit vor den entsprechenden EU-Richtlinien stammt und nach belgischem Recht abgeschlossen wurde, einseitig aufzukündigen und Neuverhandlungen zu fordern. "Wir wollen die Interessen unserer europäischen Kollegen auf der Grundlage der erweiterten Informations- und Beratungsrechte vertreten, wie sie in der neuen EU-Direktive von 2009 stehen", sagte Verzagt.

Quelle: Magazin Mitbestimmung, 9/12, S. 7

Letzte Änderung: 17.09.2012

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