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Was ist Beschäftigtendatenschutz?

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14.01.2013 Es gibt immer mehr technische Möglichkeiten zur Überwachung von Beschäftigten. Und die Arbeitgeber nutzen sie.

Kontrolle per Video, der Handys, E-Mails und der Internetnutzung, nun auch noch auf sozialen Medien wie Facebook. In den letzten Jahren häufen sich Bespitzelungsskandale. Das Recht hält mit der Technik nicht Schritt.

Streit ums Gesetz

Seit zwei Jahren liegt ein Entwurf der Bundesregierung vor, den vor allem CDU-Fraktionschef Kauder vorantreibt. Die Gewerkschaften kritisieren ihn scharf: Statt die Beschäftigten besser zu schützen, öffnet der neue Entwurf der Kontrolle alle Tore. Der Arbeitgeber kann auch ohne konkreten Verdacht Beschäftigte filmen, abhören, orten und ihre Daten ohne ihr Wissen rastermäßig durchleuchten. Die Skandale der letzten Jahre wären nach dem Kauder- Entwurf völlig legal. Zudem sollen nach den neuesten Entwürfen auch nach unten abweichende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge möglich sein.

Knackpunkt Technik

Neben einem neuen Gesetz wollen die Gewerkschaften auch die Technik begrenzen. Etwa dass Chipkarten keine Bewegungsprofile zulassen - oder Kameras Aufnahmen automatisch nach einem Tag löschen. Ansonsten sind die ständig neuen technischen Möglichkeiten für Betriebsräte kaum noch zu bewältigen. Die Anforderungen für Betriebsräte wachsen ohnehin: Was, wenn das Rechenzentrum im Ausland steht? Zwar gibt es dazu europäische Richtlinien, aber oft kaum Zugriff für Betriebsräte.

Letzte Änderung: 17.01.2013

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