In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. April die "Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten" für sofort nichtig erklärt.
Das Gericht bemängelt in seiner Pressemitteilung einen "Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten". Die Verhältnismäßigkeit sei überschritten worden.