Springe direkt zu: Seiteninhalt, Hauptmenü, Bereichsnavigation

IG Metall
Baden-Württemberg

Internetangebot der IG Metall Baden-Württemberg für Ingenieure und technische Experten

Endlich gerechte Entgelte durchsetzen

Vorschaubild

11.10.2016 IG Metall begrüßt Einigung im Koalitionsausschuss zum Lohngerechtigkeitsgesetz

Die IG Metall hat die im Koalitionsausschuss getroffene Vereinbarung zum Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit begrüßt. "Der Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz. Jetzt gilt es, den Entwurf rasch in ein taugliches Gesetz zu gießen, denn ungleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit passt nicht mehr in die moderne Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts", sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Donnerstag in Frankfurt. Der Gesetzentwurf stärke zudem die Tarifparteien. "Da, wo Betriebsräte mitbestimmen und wo Tarifverträge Anwendung finden, stellen wir deutlich weniger Diskriminierung fest. Die Lohnlücke ist dort geringer", betonte der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann. "Tarifverträge tragen eindeutig zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei, das honoriert das Gesetz."

Positiv bewertete Benner, dass das individuelle Auskunftsrecht für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in tarifgebundenen Betrieben bereits ab 200 Beschäftigten gelten solle. "Der gesetzlich geregelte individuelle Auskunftsanspruch ist ein geeignetes Instrument, um eine unterschiedliche Entlohnung zwischen Männern und Frauen aufzudecken und abzustellen", sagte die Gewerkschafterin. Die Union wollte ursprünglich die ausschlaggebende Beschäftigtenzahl auf 500 Beschäftigte erhöhen. Vereinbart wurde auch, dass in Betrieben ohne Tarifvertrag dieses Auskunftsrecht bereits für alle Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten gelten solle.

Letzte Änderung: 11.10.2016

Gemeinsam stark.

Mitmachen!

Gründe, Mitglied zu werden
Online beitreten

Adresse:

Projekt Engineering | c/o IG Metall Baden-Württemberg | Stuttgarter Straße 23 | D-70469 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 16581-0 | Telefax: +49 (711) 16581-30 | E-Mail: